Für den Kauf von Artikeln ist eine Bestätigung der Umsatzsteuerbefreiung erforderlich.

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Sehr geehrter Kunde,

es ist möglich, dass für die ausgewählten Produkte eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 von Deutschland oder § 28 Abs. 62 UStG von Österreich gilt. Bitte prüfen Sie, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind. Der Verkäufer leistet keine Steuerberatung und übernimmt keine Gewähr für das Eintreten steuerrechtlicher Tatbestände. Klicken Sie hier um den Gesetzestext des § 12 Abs. 3 UStG von Deutschland und hier um den Gesetzestext des § 28 Abs. 62 UStG von Österreich zu lesen.

1. Bitte prüfen Sie für die nach Deutschland verkaufte(n) Ware(n), ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind. Ist dies der Fall, kreuzen Sie bitte an, dass Sie beim Kauf der Ware von der Umsatzsteuer befreit sind. Mit dem Ankreuzen dieses Feldes versichern Sie, dass

  • die Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland liegt,
  • das erworbene Produkt auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse genutzt werden, oder auf Wohnwagen oder Wohnschiffen, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden, installiert wird, und
  • die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) nicht übersteigt oder nicht übersteigen wird.

2. Für Produkte, die nach Österreich verkauft werden, prüfen Sie bitte, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 28 Abs. 62 UStG erfüllt sind. Ist dies der Fall, kreuzen Sie bitte an, dass Sie beim Kauf der Ware von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch Ankreuzen dieses Feldes versichern Sie, dass

  • die Liefer- und Rechnungsadresse in Österreich liegt,
  • das erworbene Produkt auf oder an Gebäuden installiert wird, die Wohnzwecken dienen, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder von privaten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden, und
  • die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage 35 Kilowatt (Peak) nicht übersteigt oder nicht übersteigen wird.

Diese Option zur Umsatzsteuerbefreiung ist nicht mit einem verbindlichen Preisangebot des Verkäufers verbunden. Der Gesamtpreis ergibt sich aus den Produktpreisen und Steuern sowie ggf. zusätzlichen Kosten wie Versand etc. Wenn der Kunde angibt, dass er von der Mehrwertsteuer befreit ist, wird der angegebene Preis auf dieser Grundlage angezeigt. Erforderlichenfalls hat der Kunde bei der Steuerfahndung mitzuwirken.

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